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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.01.2005 - 4 K 1/04   

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https://dejure.org/2005,30506
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.01.2005 - 4 K 1/04 (https://dejure.org/2005,30506)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05.01.2005 - 4 K 1/04 (https://dejure.org/2005,30506)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 4 K 1/04 (https://dejure.org/2005,30506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen die Satzung die Festlegung eines Schuleinzugsbereichs betreffend; Antragsbefugnis des Schulträgers im Normenkontrollverfahren gegen eine den Schuleinzugsbereich ändernde Satzung wegen der Schließung einer Schule; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.06.2012 - 4 BN 41.11

    Zum Anerkenntnisurteil im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; gemeindliche

    Diese Schritte können durch ein Anerkenntnis der unzuständigen Vertreter der Gemeinde in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht (UA S. 8) nicht ersetzt werden (ebenso für die Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen OVG Greifswald, Urteil vom 5. Januar 2005 - 4 K 1/04 - NordÖR 2005, 270 , juris Rn. 37).
  • VG Meiningen, 09.05.2008 - 1 E 184/08

    Schulrecht; Zu den Voraussetzungen für die Übertragung der Schulträgerschaft an

    Ist danach davon auszugehen, dass eine Zustimmung der so in qualifizierter Form Anzuhörenden nicht erforderlich ist, bindet die Erklärung eines Beteiligten bei einer Entscheidung im "Benehmen" den Entscheidungsträger nicht; sie hat lediglich verwaltungsinterne Bedeutung (vgl. hierzu auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 05.01.2005 - 4 K 1/04 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2007 - 2 M 90/07

    Schulrecht: Kommunalaufsichtliche Anordnung zur Aufhebung einer Schule

    Im Hinblick auf die Frage nach der entscheidungsbefugten Stelle zur gesetzlich begründeten Pflicht zur Schulaufhebung setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu den - ohnehin dort wohl nur beiläufig als so genannte obita dicta getätigten - Ausführungen des 4. Senats in seinem Urteil vom 5. Januar 2005 - 4 K 1/04 -, S. 13 des amtlichen Umdrucks.
  • VG Schwerin, 27.09.2010 - 1 A 1053/07

    Sicherstellung eines Walkie-Talkies während G8-Gipfel in Heiligendamm,

    Ein Anerkenntnisurteil ist im Verwaltungsprozess zulässig (vgl. BVerwGE 104, 27 ff.; s. auch OVG M-V, Urt. v. 5.1.05 - 4 K 1/04 -, NordÖR 2005, 270 ff.; Kopp/ Schenke, VwGO, 15. Auflage 2007, § 107 Rn 5 e)).
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